Die mit IDO kooperierenden Inkassodienstleister prüfen für Sie in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten die Möglichkeiten einer strafrechtlichen Vorgehensweise gegen Ihre Schuldner.
Für Gläubiger, die vertragsgemäß ihre Leistung (Warenlieferung / Dienstleistung) erbracht haben und ohne nachvollziehbaren Grund ihre Gegenleistung nicht erhalten, veranlassen die mit uns kooperierenden Inkassounternehmen für Sie ohne Kostenzahlung in Abstimmung mit Ihnen und in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten ein Anwaltsschreiben an Ihren Schuldner. Es wird als Dienstleistung „Prüfung Strafanzeige“ angeboten. Der Schuldner wird insofern gezielt mit dem Anfangsverdacht eines Eingehungsbetrugs konfrontiert. In der Regel sind das jene Fälle, in denen der Gläubiger schon mehr als zwei Mahnungen verschickt und keine Reaktion erhalten hat. Dem Schuldner wird die Prüfung von Verdachtsumständen mitgeteilt. Zudem werden ihm die mit einem strafrechtlichen Hintergrund verbundenen Konsequenzen aufgezeigt (z. B. Geld- oder Haftstrafe, Widerruf einer Bewährungsstrafe, Herabsetzung des pfändungsfreien Betrags, Versagung der Restschuldbefreiung). Ferner wird ihm Gelegenheit gegeben zur Stellungnahme und ggf. zur Wiedergutmachung. Der Täter-Opfer-Ausgleich, z.B. über Ratenzahlungen oder Vergleichszahlungen, ist dabei das vorgegebene Ziel.
Bestätigen sich die Verdachtsmomente bzw. werden diese nicht entkräftet, raten die mit dem Fall betrauten Anwälte dem Gläubiger, eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dieses Prüfungsergebnis wird Ihrem Schuldner mitgeteilt.
Soweit Schuldner zur Wiedergutmachung bereit sind, was erfahrungsgemäß in einer Vielzahl der Fälle vorkommt, sind Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Gläubiger möglich. Über das Konzept „Prüfung Strafanzeige“ werden mittlerweile ganz erhebliche Forderungen realisiert, ohne dass der Gläubiger mit Kostenzahlungen belastet wird.
Für besondere Schuldner sind besondere Maßnahmen erforderlich. Bezogen auf die Gruppe der Schuldner, die beharrlich zahlreiche Mahnungen ignoriert und sich nie gemeldet hat, lässt sich auf Grund langfristiger Auswertungen des Modells „Prüfung Strafanzeige“ feststellen, dass ca. 70 % derjenigen Personen, die persönlich antworten, sich entschuldigen und Zahlungen leisten. Zahlungsvereinbarungen werden von unseren kooperierenden Inkassogesellschaften überwacht. Sie wenden dieses Konzept gegen Warenkreditbetrug schon jahrelang erfolgreich an.